Schadenersatzrecht
Rechtsanwältin Hierstetter-Fährer berät und vertritt Sie bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, insbesondere auch in Fällen langfristiger Folgen.
Ein Sturz auf vereistem Gehweg, ein Unfall bei Freizeitaktivitäten, z.B. beim Skifahren oder ein Motorbootausflug mit schlimmen Folgen, eine Beschädigung Ihres Eigentums durch Handwerkerarbeiten: Beispiele von vielen, bei denen Sie als Betroffene/r Anspruch auf Schadenersatz haben können.
In diesen Tätigkeitsbereich fällt der finanzielle Ausgleich für Schäden an Körper, Gesundheit und Eigentum, verursacht durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten anderer.
Hier vertritt die Anwaltskanzlei Petzold & Hierstetter-Fährer auch häufig Mandanten, die Opfer von Schockschäden geworden sind und z.T. unter dauerhaften psychischen Folgen leiden, oder schwere körperliche Schäden erlitten haben. Dabei geht es um finanziellen Ersatz, insbesondere auch für dauerhafte Folgen wie eine Behinderung oder Erwerbsunfähigkeit.
In diesen Fällen liegt ein besonderer Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit auf der Erzielung eines angemessenen Schmerzensgeldes.